GENTHERAPIE : Das Lastenausgleichsgesetz und der Vertrag mit Pfizer-Biontech. Der Bürger haftet für gesundheitliche Schäden, welche ihm der Staat zugefügt hat.  Genial !


Auszug aus dem Vertrag mit PFIZER-BIONTECH :

1.12.1 Die Kommission erklärt im Namen der teilnehmenden Mitgliedstaaten, dass die Verwendung der im Rahmen dieses APA hergestellten Impfstoffe unter epidemischen Bedingungen erfolgt, die eine solche Verwendung erfordern, und dass die Verabreichung der Impfstoffe daher unter der alleinigen Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten durchgeführt wird.
Daher befreit jeder teilnehmende Mitgliedstaat den Auftragnehmer, seine verbundenen Unternehmen, Unterauftragnehmer, Lizenzgeber und Unterlizenznehmer sowie die leitenden Angestellten, Direktoren, Angestellten und sonstigen Bevollmächtigten und Vertreter (zusammen die „entschädigten Personen“) von jeglicher Haftung und hält sie schadlos gegen alle entstandenen Haftungsansprüche, Vergleiche gemäß Artikel 1.12.6, sowie von angemessenen direkten externen Rechtskosten, die bei der Abwehr von Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren und sonstiger Auslagen) im Zusammenhang mit Schäden und Verlusten im Sinne von Artikel 1.12.2 (zusammen die „Verluste“) entstehen, die sich aus der Verwendung und dem Einsatz der Impfstoffe im Hoheitsgebiet des betreffenden teilnehmenden Mitgliedstaates ergeben oder damit zusammenhängen.
Dieser Artikel 1.12 gilt für Schäden, die aus den gemäß diesem APA gelieferten Impfstoffen entstehen oder sich auf diese beziehen, und zwar während der anfänglichen Laufzeit dieses APA von 24 Monaten (um Zweifel auszuschließen, unabhängig davon, ob die Verwendung des Impfstoffs oder die Schäden innerhalb oder nach dieser anfänglichen Laufzeit auftreten).